Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Als EU-Bürger erhält man bei der Einreise auf dem Luftweg automatisch ein 3-monatiges Visum. Dieses kann für eine kleine Gebühr zweimal um je 6 Wochen verlängert werden. Achtung: Verlängerungs-Termine nicht verpassen, sonst zahlt man pro überzogenem Tag saftige Strafgebühren!

Wer länger bleiben oder auswandern will braucht einen Aufenthaltstitel, die es auf den unterschiedlichsten Wegen für 1 oder 2 Jahre oder auch für unbegrenzt gibt. Die Möglichkeiten dafür sind vielfältig, eine kurze Orientierung mit Stand Februar 2023 soll hier aufgezeigt werden:

Mercosur-Staatsbürger

Wer eine Staatsbürgerschaft oder auch dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in einem der Mercosur-Länder wie Argentinien, Uruguay, Chile oder Paraguay besitzt kann das Mercosur-Visum erhalten, das für zwei Jahre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beinhaltet. Nach diesen zwei Jahren kann dann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.


Visa für Digitale Nomaden

Diese neue temporäre Visa-Art ist vermutlich die schnellste und unkomplizierteste Option, um eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr zu erhalten. Diese ist dann um ein Jahr verlängerbar. Dafür muss ein monatliches Einkommen von mindestens 1500 USD oder ein Kontostand von 18.000 USD nachgewiesen werden. Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen, die standardmässig für Visa nötig sind. Dazu gehören der Nachweis einer Krankenversicherung und ein polizeiliches Führungszeugnis.


Visa für Rentner
Rentner und Pensionäre können ein Dauervisum erhalten mit dem Nachweis des monatlichen Geldeingangs von mindestens 6000 BRL (aktuell ca. 1100 EUR). Dies schliesst übrigens zwei weitere Angehörige mit ein, die ebenfalls ein Dauervisum erhalten. Für weitere Angehörige (wirtschaftlich abhängige Personen) müssen jeweils weitere 2000 BRL monatlich überwiesen werden. Für den Antrag erforderlich ist die Rentenbescheinigung der Behörde des Heimatlandes sowie eine Bescheinigung der Bank, in der die monatliche Summe von 6.000 BRL bestätigt wird. Dies kann eine beliebige Bank in Brasilien, Deutschland oder anderwo sein. 
Kommentar: günstiger gehts wohl kaum: 3 Menschen müssen 1100 Euro Einkommen nachweisen! Oder 5 Menschen 1850 Euro. Wer das nicht hat, der wird selbst in einer favela nicht gut über die Runden kommen ;-)

 
Visa für Immobilieninvestoren


Visa für Unternehmer

Visum/Aufenthaltsgenehmigung für Verwalter,
Direktoren oder andere Führungskräfte

Visum/Aufenthaltsgenehmigung für einen Privatinvestor

 
Visa zum Zweck der Familienzusammenführung

In Brasilien wohnhafte Ausländer oder ausländische Besucher können ebenfalls ein Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung für sich oder ihre Familienangehörigen auf der Grundlage einer sogenannten „Familienzusammenführung” beantragen.

Über dieses Verfahren können somit die gesetzlichen Angehörigen des Ausländers (Ehefrau, Ehemann, Lebensgefährte, Kinder) ihn oder sie
bei der Einreise nach Brasilien begleiten. Gleiches gilt für Brasilianer, die ebenfalls im Rahmen der Familienzusammenführung ihre gesetzlichen Angehörigen aus dem Ausland nach Brasilien bringen können. Heute können auf der Grundlage der geltenden Gesetze alle Inhaber von Visa bzw. Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen der Familienzusammenführung rechtmäßig in Brasilien arbeiten.

Folgende Personen können diese Art von Visum beantragen:
1. Ehepartner oder Lebensgefährten, nach den Richtlinien der brasilianischen Rechtsordnung; 
2. Kinder eines Brasilianers/einer Brasilianerin oder eine Ausländers mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung;
3. Wer ein Kind mit brasilianischer Staatsangehörigkeit hat;
4. Wer ein Kind mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung hat;
5. Verwandte von Brasilianern oder Ausländern mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in aufsteigender Linie bis zum zweiten Grad;
6. Abkömmlinge bis zum zweiten Grad von Brasilianern oder Ausländern mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung;
7. Geschwister von Brasilianern oder Ausländern mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung;
8. Erziehungsberechtigte oder Personen, die eine Pflegschaft oder das Sorgerecht für eine(n) Brasilianer(in) übernommen haben.
Das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung ist an den brasilianischen oder in Brasilien ansässigen Einwanderer gebunden. Dies ist Grundvoraussetzung für die Genehmigung des Antrags.

Heirat oder Geburt eines Kindes

Eine beliebte Möglichkeit in den Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zu kommen ist die Heirat mit einem Brasilianer oder Brasilianerin. Danach kann das Visum für Familienzusammenführung beantragt werden. Noch einfacher geht es, wenn das eigene Kind nachweislich (!) auf brasilianischem Staatgebiet (oder in brasilianischem Luftraum / Gewässer) geboren wurde. Dann hat nämlich das Kind die Möglichkeit die brasilianische Staatbürgerschaft zu beantragen und die Eltern bekommen ein Visum zur Familienzusammenführen (siehe oben).

Diese Liste der möglichen Visa ist längst nicht vollständig. Es gibt das noch sehr ungewöhnliche Möglichkeiten wie Visum für politisch Verfolgte, religiös Diskrimiierte (beides auch für Deutsche möglich!), Hochbegabte oder Menschen, die dem Land einen aussergewöhnlichen Nutzen bringen können - um nur einige Optionen zu nennen.

Ich empfehle auch hier entweder einen Auswanderungshelfer, einen erfahrenen Anwalt oder "despachante" hier vor Ort zu beauftragen. Das erspart definitiv viel Zeit und Nerven mit der brasilianischen Bürokratie und ihrer eigenen Logik.

Staatsbürgerschaft

Wer sich im Land heimisch fühlt und sich mehr als Brasilianer denn als Deutscher fühlt kann die brasilianische Staatsbürgerschaft beantragen. Dies ist nach vier Jahren möglich, wenn man sich strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lässt und Portugiesisch-Kenntnisse nachweisen kann. In einigen Fällen ist dies aber auch nach zwei oder sogar schon nach einem Jahr im Land möglich.

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